Von der Zuweisung zur Therapie
Um einen reibungslosen Ablauf und den vollen Kostenzuschuss Ihrer Therapie sicherzustellen, sollten Sie folgenden Ablauf beachten:
1
Ärztliche Überweisung
Bitte bringen Sie Ihre Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt zum ersten Termin mit
2
Die Bewilligung Ihrer Therapie
Nur für SVS-Versicherte: Für den vollen Kostenzuschuss Ihrer Therapie ist die Zustimmung des zuständigen Chefarztes erforderlich. Diesen Schritt übernehme ich gerne für Sie!
3
Die Durchführung Ihrer Therapie
Wir arbeiten gemeinsam an der Erreichung Ihres Therapie- und Gesundheitsziels
4
Die Rückerstattung
Nach dem Gesamtabschluss Ihrer Therapie und der Bezahlung der Honorarnote können Sie mit dem Zahlungsbeleg und dem Überweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse um Erstattung des Kostenbeitrags ansuchen. Der besondere Service: Bei ÖGK-Versicherten übernehme gerne ich die Einreichung zur Rückerstattung für Sie!
"Kontaktieren Sie mich ganz einfach telefonisch, um einen Termin mit mir zu vereinbaren oder um sich über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten beraten zu lassen. Ich freue mich auf Ihren Anruf!"

Und für alle, die lieber schreiben:

Telefonische Erreichbarkeit
Sie erreichen mich zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag von
8:00 bis 18:00 Uhr