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Von der Zuweisung zur Therapie

Um einen reibungslosen Ablauf und den vollen Kostenzuschuss Ihrer Therapie sicherzustellen, sollten Sie folgenden Ablauf beachten:

1

Ärztliche Überweisung

Bitte bringen Sie Ihre Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt zum ersten Termin mit

2

Die Bewilligung Ihrer Therapie

Nur für SVS-Versicherte: Für den vollen Kostenzuschuss Ihrer Therapie ist die Zustimmung des zuständigen Chefarztes erforderlich. Diesen Schritt übernehme ich gerne für Sie!

3

Die Durchführung Ihrer Therapie

Wir arbeiten gemeinsam an der Erreichung Ihres Therapie- und Gesundheitsziels

4

Die Rückerstattung

Nach dem Gesamtabschluss Ihrer Therapie und der Bezahlung der Honorarnote können Sie mit dem Zahlungsbeleg und dem Überweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse um Erstattung des Kostenbeitrags ansuchen. Der besondere Service: Bei ÖGK-Versicherten übernehme gerne ich die Einreichung zur Rückerstattung für Sie!

"Kontaktieren Sie mich ganz einfach telefonisch, um einen Termin mit mir zu vereinbaren oder um sich über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten beraten zu lassen. Ich freue mich auf Ihren Anruf!"

Inhaberin Elisabeth Scheriau lädt Patienten zum Anruf ein
Das Logo von Physiotherapie Scheriau

Bleiburger Straße 35

9141 Eberndorf, Österreich

Ihre Anfrage wurde eingebracht!

Und für alle, die lieber schreiben:

Aromatherapy

Telefonische Erreichbarkeit

Sie erreichen mich zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag von
8:00 bis 18:00 Uhr

 

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